Rechte für das verwendete Filmmaterial
Häufig werden Filmaufnahmen aus logistischen oder finanziellen Gründen nicht direkt gedreht. Beispiele hierfür sind Aufnahmen aus fernen Ländern oder Bilder von einmaligen geschichtlichen Ereignissen. Anbieter, die sogenanntes „Stock-Material“ gegen Gebühr zur Verfügung stellen, fungieren als Mittler zwischen den Produzenten (den Rechteinhabern) und den Käufern des Bildmaterials. Die Käufer sind in diesem Fall allerdings in der Regel nicht der Endkunde des Films, sondern in der Regel die Produktionsfirma, die hier im Auftrag des Kunden Material zukauft. Die Honorierung und der Umfang der Nutzungsrechte wird in der Regel zwischen diesen Parteien geklärt.
Grundsätzlich gibt es hier die Möglichkeit der zeitlich und räumlich unbeschränkten Rechteübertragung, häufig ist allerdings das Bildrecht nur für eine konkrete Verwendung mit der genauen Festlegung von Einsatzfeld und Verbreitung zu erwerben. In diesem Fall sollten Sie als Kunde sehr genau mit Ihrem Produzenten abstimmen, zu welchem Zweck Sie den Film verwenden wollen. Sollten Sie diesen Verwendungszweck später erweitern, müssen Sie auch die zusätzlichen Rechte erwerben. Dabei können von Fall zu Fall auch erhebliche Kosten auf Sie zukommen. Selbst kurze Sequenzen können - abhängig vom Einsatzfeld und Gebiet - mit mehreren tausend Euro pro zusätzlichem Verwendungsjahr zu Buche schlagen. Wenn Sie das zukünftige Verwendungsfeld Ihrer Filmproduktion nicht abschätzen können, sollten Sie auf jeden Fall versuchen, uneingeschränkte Rechte zu erwerben. Allerdings ist das nicht für alle Aufnahmen möglich, gerade sehr hochwertige oder geschichtlich einmalige Aufnahmen bieten häufig nur eingeschränkte Verwertungsrechte an.
(Alle Angaben ausdrücklich ohne jede Gewähr! Für verbindliche Auskünfte setzten Sie sich unbedingt mit Ihrem Rechtsberater in Verbindung.)
referenz film Fernsehproduktion GmbH (c) 2007