Grundsätzliche Hinweise zu den Rechten bei Filmproduktionen
Wenn Sie wissen wollen, welche Rechte bei Ihnen und welche Rechte bei dem Produzenten verblieben sind, dann sollten Sie die AGBs Ihres Produzenten und die Verträge genau prüfen. In der Regel gilt: Rechte, die nicht übertragen wurden, verbleiben beim Urheber.
Interessant sind folgende Punkte:
Welche Einschränkungen gibt es im Sinne der räumlichen und zeitlichen Auswertung Ihres Films in Bezug auf
a) die Nutzungsrechte allgemein (weiter Informationen hier)
b) die verwendete Musik (weitere Informationen hier)
c) die Sprecher und Schauspieler (weitere Informationen hier)
Sie sollten die festgelegten Einschränkungen auf jeden Fall beachten, da ansonsten erhebliche Zusatzkosten auf Sie zukommen können, die auch der Produzent nicht erlassen kann, da er vielleicht für Bild- oder Tonrechte selbst erhebliche Nachzahlungen leisten muss. Bei referenz film erhalten Sie übrigens alle Produktionen - soweit nicht anders vereinbart - räumlich und zeitlich uneingeschränkt.
Ebenfalls klären sollten Sie, wo die Vervielfältigungsrechte liegen. Viele Produzenten behalten sich das Recht der Vervielfältigung vor, und hier kann ein Aufschlag bei Tausenden von Kopien erheblich zu Buche schlagen.
In der Regel erhalten Sie nur Nutzungsrechte an der fertigen Produktion, also am Endfilm. Wenn Sie zusätzlich das gedrehte Rohmaterial in anderen Produktionen nutzen wollen, so sollten Sie das im Vorfeld vereinbaren. Meist verlangt der Produzent dafür allerdings ein zusätzliches BuyOut.
(Alle Angaben ausdrücklich ohne jede Gewähr! Für verbindliche Auskünfte setzten Sie sich unbedingt mit Ihrem Rechtsberater in Verbindung.)

